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Impressum Schutz der Privater Adresse mit recaptcha

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  • Michael Dworkin
    hat ein Thema erstellt Impressum Schutz der Privater Adresse mit recaptcha.

    Impressum Schutz der Privater Adresse mit recaptcha

    Hallo lieber Forum,
    ich möchte eure Meinung zur meine Idee erfahren.
    Ich betreibe private Webseite und habe bis vor kurzem meine Adresse als Bild in dem Impressum dargestellt. Als Schutz vor crawler. Nun habe ich probiert mit dem Handy das Text zu erkennen. ging ohne Probleme. dann habe ich den Bild mit Stör Filter bearbeitet. Google lens hat auch das entziffert.

    Als Lösung überlegte ich die Adresse mit recaptcha von Google zu schützen.
    Das Ergebnis sieht jetzt so aus https://esp8266-server.de/Impressum1.html



  • Miriam
    antwortet
    Quelle:
    https://shopbetreiber-blog.de/2011/0...ressum-grafik/

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  • raptor49
    antwortet
    Lass das Impressum frei lesbar, ohne recaptacha Schmarrn und ohne Einbindung als Foto. Wer Webseiten ins web stellt, muss sich in DE an die Regeln halten. Wenn nicht, riskiert man eine Abmahnung. Diese gibts auch heute noch, trotz "Anti Abmahn-Gesetz".

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  • rkr
    antwortet
    Zitat von tomBuilder Beitrag anzeigen

    ok, ohne reichweite einem crawler üde rden weg laufen, welcher dann auch noch bewertet ob eine klage lohnt ?
    Ein Crawler findet deine Seite auch, wenn sie nur einmal irgendwo versehentlich erwähnt wird. Du weißt doch, wie das funktioniert. Das Ergebnis schaut sich dann noch mal jemand an, der das qualitativ besser bewerten kann.

    Aber die Story für eine maschinelle Suche nach einem Impressum ist hier relativ Übersicht: Rufe alle Unterseiten ab, die von der Startseite einer .de-Domain aus erreichbar sind und teste auf Vorhandensein von "Impressum". Nicht gefunden? Ab ins Excel.

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  • tomBuilder
    antwortet
    Zitat von rkr Beitrag anzeigen

    Es würde auch ein Crawler reichen, der das nicht-vorhandensein eines Impressum erkennen soll.



    Hast du zu dieser Behauptung auch eine Quelle?

    So kenne ich das:
    Das Impressum als PDF anzubieten wäre vermutlich schwierig, weil man neben dem Webbrowser noch eine weitere Anwendung bräuchte. Aber ich sehe kein Problem ein Impressum als Bild auszuliefern. Niemand schreibt vor, dass ein Impressum maschinenlesbar sein muss.

    Auch sehe ich kein Problem ein Captcha vor die Seite zu schalten, solange die Rätsel nicht so schwer sind, dass man das C​​aptcha für einen menschlichen Besucher als Zugangsbehinderung auslegen könnte. Ein Captcha würde für mich aber definitiv den Zwielichtigkeitsfaktor einer Seite erhöhen.
    ok, ohne reichweite einem crawler üde rden weg laufen, welcher dann auch noch bewertet ob eine klage lohnt ?
    du hast ideen rkr

    anbei lektüre von wegen bild/pdf :

    https://www.ecommerce-verbindungsste...m_Internet.pdf

    ab seite 23

    gefunden über :

    https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherpo...icht_node.html

    Weitere Informationen enthält die E-Commerce-Verbindungsstelle Deutschland auf ihrer Internetseite unter den Menüpunkten: „Themen“, „Internetauftritt“ und „Impressumspflicht“. Hier ist auch die Broschüre „Das Impressum im Internet“ mit tiefergehenden Hinweisen zum Download hinterlegt.
    ah die verbinmdungstelle hat Zeichen32 ja schon erwähnt...
    mir egal - ich zahl die evtl. abmahung ja nicht

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  • Zeichen32
    antwortet
    Wenn man sich so das Gesetz anschaut, bzw. die Informationen dazu, scheint ein Bild nicht ausreichend zu sein. Auch das "verstecken" hinter einem Captcha scheint nicht zulässig zu sein.

    Nach § 5 Abs. 1 TMG müssen Anbieter ihre Angaben auf ihrer Internetseite so anbringen, dass sie „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind.
    Nicht ausreichend ist es, wenn ein Anbieter die Angaben [..] versteckt oder, wenn für das Abrufen des Impressums spezielle Leseprogramme notwendig sind. (PDF Reader)
    Unmittelbar erreichbar“ sind die Pflichtangaben dann, wenn sie ohne wesentliche Zwischenschritte und selbstverständlich kostenlos aufgerufen werden können
    Vorsicht ist bei Links in Form einer Grafik geboten, weil die Darstellung von Graphiken im Browser deaktiviert sein könnte. Ebenfalls nicht unmittelbar erreichbar sind Angaben, wenn sie – wenn auch in vollständiger Form – z. B. nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Händlers gemacht werden.
    BMJV | Impressumspflicht
    2014_Das_Impressum_im_Internet.pdf (ecommerce-verbindungsstelle.de)
    TMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

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  • rkr
    antwortet
    Zitat von hellbringer Beitrag anzeigen

    Das klingt schon ziemlich fies. Das ist so, als würde man vorm Eingang zu seinem Geschäft absichtlich eine Stiege hin bauen, damit keine Roboter rein kommen, und sperrt gleichzeitig damit Rollstuhlfahrer aus.

    Ich kenne mich mit Rechtsthemen nicht aus, aber kann mir schwer vorstellen, dass es legal ist das Impressum für sehbehinderte Menschen unzugänglich zu machen.
    Heißt aber dann auch, dass man sein Impressum nicht als Table-Tabelle formatieren darf, oder? Tabellen sind ja allgemein bekannt dafür im a11y-Kontext schwer zugänglich zu sein.

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  • hellbringer
    antwortet
    Zitat von rkr Beitrag anzeigen
    Niemand schreibt vor, dass ein Impressum maschinenlesbar sein muss.
    Das klingt schon ziemlich fies. Das ist so, als würde man vorm Eingang zu seinem Geschäft absichtlich eine Stiege hin bauen, damit keine Roboter rein kommen, und sperrt gleichzeitig damit Rollstuhlfahrer aus.

    Ich kenne mich mit Rechtsthemen nicht aus, aber kann mir schwer vorstellen, dass es legal ist das Impressum für sehbehinderte Menschen unzugänglich zu machen.

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  • rkr
    antwortet
    Zitat von tomBuilder Beitrag anzeigen
    man braucht reichweite um abgemahnt zu werden,
    Es würde auch ein Crawler reichen, der das nicht-vorhandensein eines Impressum erkennen soll.

    Zitat von Miriam Beitrag anzeigen
    Du musst das Impressun als Klartext schreiben. Ein Bild ist nicht rechtskonform.
    Hast du zu dieser Behauptung auch eine Quelle?

    So kenne ich das:
    Das Impressum als PDF anzubieten wäre vermutlich schwierig, weil man neben dem Webbrowser noch eine weitere Anwendung bräuchte. Aber ich sehe kein Problem ein Impressum als Bild auszuliefern. Niemand schreibt vor, dass ein Impressum maschinenlesbar sein muss.

    Auch sehe ich kein Problem ein Captcha vor die Seite zu schalten, solange die Rätsel nicht so schwer sind, dass man das C​​aptcha für einen menschlichen Besucher als Zugangsbehinderung auslegen könnte. Ein Captcha würde für mich aber definitiv den Zwielichtigkeitsfaktor einer Seite erhöhen.

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  • Miriam
    antwortet
    Michael Dworkin Hi, ich weiß es gibt Probleme das Adressen aus Impressumg abgegriffen werden, aber soweit ich weiß ist das nicht DSGVO-konform und auch nicht konform nach dem Telemediengesetzt. Du musst das Impressun als Klartext schreiben. Ein Bild ist nicht rechtskonform.

    Viele Grüße
    Miri


    Hinweis: Das ist keine Rechtsbelehrung und kann Fehler enthalten.

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  • hellbringer
    antwortet
    Zitat von phpLoard Beitrag anzeigen
    Naja, die Adressen die Verkauft werden müssen doch auch von irgend wo her stammen
    Telefonbuch? Firmenregister? Domain-Registrar?

    Wer zahlt bitte Geld für Adressen, wenn die überall frei verfügbar sind?

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  • tomBuilder
    antwortet
    man braucht reichweite um abgemahnt zu werden, allerdings zu beiden vorschlägen von dir:
    rechtlich ganz klar nein.
    ob das ein bot leseen kann, wenn bot will - gar klar ja.
    woher die adressen sind, die man verkauft, sicher nicht aus irgendwelchen löchern in irgendwelchen apps, bei denen dann zig mio daten erbeutet werden </ironie>

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  • phpLoard
    antwortet
    Das halte ich für ein Gerücht dass die Adresse durch einen Bot auf der Internetseite eingesammelt wurde. Das mag früher (richtig(!) lange her) mal für E-Mailadressen gemacht worden sein, heutzutage ist es aber wesentlich einfacher sich einfach fertige Adressdatensätze zu kaufen: die gibt es für n' Appel und n' Ei
    Naja, die Adressen die Verkauft werden müssen doch auch von irgend wo her stammen, dies wird wohl von den Bots weiterhin geerntet. Wobei ich bin mir sicher dass es noch andere Quellen zur Adressfindung genutzt werden als nur Impressum Seiten abzuklappern.

    Eine weitere Idee wäre wenn man statt Bilder eher per Javascript den Text ausgibt dieser Inhalt vorher im Script verschlüsselt hinterlegt ist. Dann hätte man da nicht die Probleme wie mit den Bildern. Wie es Rechtlich aussieht, ob dies weiterhin zulässig ist, kann ich nicht sagen. Aber solange im Browser JS nicht deaktiviert wird, gibt es keine weitere Hürden für einen Menschen Impressum Seite öffnen und betrachten zu können.

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  • tk1234
    antwortet
    Zitat von phpLoard Beitrag anzeigen
    Für den Menschen wird dies so aus sehen als ob es ein gesamtes Bild wäre, […]
    Wenn sie sehen können, alle Bilder geladen werden und eine ausreichend große Bildschirmfläche zur Verfügung steht: möglicherweise, ja. Da du auf die Punkte aber keinen Einfluss hast schiebst du die Idee am Besten direkt nach /dev/null. Mal ganz davon abgesehen ob ein Bild (egal ob am Stück oder aufgeteilt) als Impressum überhaupt zulässig ist …

    Ob die Bot Software dann intelligent genug ist diese richtig aus mehreren Bildern zusammen zu setzen?
    Im Zweifel: ja. Aber: das ist vermutlich ohnehin nicht relevant, siehe #6 oben.

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  • phpLoard
    antwortet
    Und wenn man die Anschrift auf mehreren Bildern aufteilt und als Puzzle Teile auf der Seite neben einander darstellt?
    Für den Menschen wird dies so aus sehen als ob es ein gesamtes Bild wäre, für Bots würde das als einzelne Bilder aussehen mit halber Information drauf.
    Ob die Bot Software dann intelligent genug ist diese richtig aus mehreren Bildern zusammen zu setzen?

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