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  • Jugendmedienschutz-Staatvertrag

    Vorhin kam eine Meldung auf heise, dass die ersten Blogs wegen des JMStV schließen:
    http://www.heise.de/newsticker/meldu...e-1144566.html

    Hier nähere Infos zum JMStV: http://yuccatree.de/2010/11/jugendme...s-fur-blogger/

    Ich habe heute zum ersten Mal davon gehört und dachte erst, es sei ein schlechter Scherz.

    Welche Alterfreigabe bekommt denn php.de und wer von den Moderatoren ist dann der Jugendschutzbeauftragte?

  • #2
    Hat jemand eine gute Quelle, welche „Lizensierungsmodelle“ vorgesehen sind und auf welcher Basis die freiwillige SK laufen soll?

    Schweinerei alles. Mal sehen was die Kunden dazu sagen..
    [COLOR="#F5F5FF"]--[/COLOR]
    [COLOR="Gray"][SIZE="6"][FONT="Georgia"][B]^^ O.O[/B][/FONT] [/SIZE]
    „Emoticons machen einen Beitrag etwas freundlicher. Deine wirken zwar fachlich richtig sein, aber meist ziemlich uninteressant.
    [URL="http://www.php.de/javascript-ajax-und-mehr/107400-draggable-sorttable-setattribute.html#post788799"][B]Wenn man nur Text sieht, haben viele junge Entwickler keine interesse, diese stumpfen Texte zu lesen.“[/B][/URL][/COLOR]
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    --[/COLOR]

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    • #3
      http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/

      Also ich finds ja ne Schweinerei.

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      • #4
        Ich habe heute ebenfalls zum ersten Mal davon gehört. Und es klingt auch wieder - wie so oft in den letzten Jahren (Man denke nur an den Hacker-Paragraphen) - sehr nach Schnellschuss und Aktionismus. Wobei hier natürlich durchaus das politische Motiv zu erkennen ist, die Meinungsäußerung im deutschsprachigen Internet zu behindern und bestimmten Gruppen Brot und Lohn zu ermöglichen. Und das denke ich, obwohl ich sonst Verschwörungstheorien eher skeptisch gegenüber eingestellt bin.

        Worauf ich mich jetzt schon freue - und das wird der 3. Großverdiener neben Abmahnern und Jugendschutzbeauftragten werden, sind die Dienstleister, die quasi als Proxy bzw. Anonymisierer Webseiten im Auftrag von anderen im Ausland hosten Mir ist auch schon der Gedanke gekommen, dass man sich jemanden, der finanziell eh nichts mehr zu verlieren hat, als Strohmann nimmt.

        Aber wie man es abgesehen davon auch dreht und wendet: Es ist erbärmlich, was und wie (s. die Grünen) beschlossen wird..

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        • #5
          Ich hätte nicht das geringste Problem, jedem zu empfehlen, seine Seiten „ab 18“ anzubieten, wenn man damit aus der Sache raus wäre.

          Keine Ahnung, ob ich das richtig verstanden habe, aber es dürfte ja zusätzliche Software nötig sein, um die Blockaden durchzusetzen. Das sollen die Familien, die diese Software nutzen, dann schön intern klären. Alle anderen Leute dürfte es ja nicht betreffen.

          Aber wie gesagt, ich habe keine Ahnung. Höre davon auch zum ersten Mal.

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          • #6
            Zitat von mermshaus Beitrag anzeigen
            Ich hätte nicht das geringste Problem, jedem zu empfehlen, seine Seiten „ab 18“ anzubieten, wenn man damit aus der Sache raus wäre.
            Seite ab 18 bedeutet dann aber ja auch soweit ich das verstanden hab, dass du auch ein Sicherheits-System für deine User brauchst zur Authentifizierung oder deine Seite nur von 24 bis 6 Uhr online stellen darfst.
            [URL="http://www.robo47.net"]robo47.net[/URL] - Blog, Codeschnipsel und mehr
            | :arrow: [URL="http://www.robo47.net/blog/192-Caching-Libraries-and-Opcode-Caches-in-php-An-Overview"]Caching-Klassen und Opcode Caches in php[/URL] | :arrow: [URL="http://www.robo47.net/components"]Robo47 Components - PHP Library extending Zend Framework[/URL]

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            • #7
              Zitat von mermshaus Beitrag anzeigen
              Ich hätte nicht das geringste Problem, jedem zu empfehlen, seine Seiten „ab 18“ anzubieten, wenn man damit aus der Sache raus wäre.
              aber wie ab 18? Das ist eben noch unklar. Es existiert derzeit kein Programm und somit auch keine Schnittstelle, auf die man das anpassen könnte. Also bleiben dir für die Übergangszeit nur die bisherigen Alternativen: Alterskontrolle oder Sendezeitbeschränkung

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              • #8
                - http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/

                Hier in Frage 4 wird der Kennzeichnungsansatz als Alternative dazu dargestellt. *schulterzuck* I don't know. Abwarten.

                Edit: Sucht mal per STRG-F in den Kommentaren des verlinkten Artikels nach „age-de.xml“. Erneut: *schulterzuck*

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                • #9
                  Naja, warten wir einfach mal ab, sind ja noch 4 wochen
                  [URL="http://www.robo47.net"]robo47.net[/URL] - Blog, Codeschnipsel und mehr
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                  • #10
                    Die Parasiten, pardon, Abmahnanwälte sind sicher in Jubeltänze ausgebrochen.

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                    • #11
                      Hat überhaupt jemand gelesen, um was es da geht?

                      http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

                      Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
                      Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
                      Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
                      * Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
                      * Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
                      Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen...
                      usw.

                      Ich werde jedenfalls keine eine Zeile ändern.
                      [PHP]if ($var != 0) {
                      $var = 0;
                      }[/PHP]

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                      • #12
                        Ich zitiere mal von t3n:
                        Frage 5: Ist diese Kennzeichnung Pflicht?
                        Theoretisch nicht, denn die Anbieter können die Inhalte stattdessen wie bisher ab bestimmten Zeiten zugänglich machen oder durch technische oder sonstige Vorrichtungen vor Zugang durch Jugendliche schützen.

                        Die Kennzeichnung soll lediglich eine freiwillige Alternative zu diesen Möglichkeiten sein. Doch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die ersten Alternativen so schwer umsetzbar sind, dass die Kennzeichnungsmöglichkeit praktisch zur Kennzeichnungspflicht wird. Oder um es mit Simon Möller von Telemedicus zu formulieren: „Die Freiwilligkeit beschränkt sich also im Prinzip darauf, ob Sie Not, Elend oder die [Kennzeichnung] wählen.“
                        Frage 10: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei der Kennzeichnung Fehler zu begehen?

                        Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat ein Experiment durchgeführt, bei dem Nutzer Webinhalte einstufen sollten. Deren Einstufungen wurden anschließend mit der Analyse des Medienpädagogen Jürgen Ertelt verglichen. Nach eigenen Angaben lagen 80 Prozent der 12.000 Stimmen falsch.
                        Frage 11: Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?

                        In diesem Fall begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro erhalten § 20 Abs.3 JMStV-E. Ebenso möglich ist die Sperrung des kompletten Angebotes (§ 20 Abs.4 JMStV-E in Verbindung mit § 59 Abs.3 Rundfunkstaatsvertrag).
                        Frage 14: Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?
                        […]
                        Problematisch ist hier bereits die Frage der Gewerblichkeit, die im Prinzip auch bei Schaltung von Bannern vorliegen kann. Wer also eine Seite betreibt, auf der er z.B. Aufnahmen aus dem Krieg veröffentlicht oder Soft-Erotik bietet und sich mit Bannern finanziert, der muss einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.
                        Da hat sich sehr wohl eine ganze Menge geändert und zwar nicht zum Guten. Die verantwortlichen Politiker haben wieder einmal auf ganzer Linie ihre absolute Unfähigkeit unter Beweis gestellt. Durch die Verschärfung der Regelungen wurde eine untragbare Situation für deutsche Blogger und Websitebetreiber geschaffen und das Abmahnwesen wurde erheblich angekurbelt. Eine Abmahnwelle basierend auf falschen Kennzeichnungen (die mangels pädagogischer Fachkenntnis bei der großen Mehrheit der Websitebetreiber entstand, nicht aus böser Absicht) wird nicht ausbleiben und die Bußgelder sind hoch genug, um den einen oder anderen in die Privatinsolvenz zu drängen.
                        Dazu kommt noch die Notwendigkeit eines Jugenschutzbeauftragten. Dadurch, dass im Zweifelsfalle schon kleine Maßnahmen zur Finanzierung des Blogs (ohne tatsächlichen Gewinn wohlgemerkt) als kommerziell eingestuft werden können, wird de-facto die Beauftragung eines solchen Beauftragten für jeden, der Werbung, Flattr- oder Paypal-Buttons bei sich auf der Seite hat, zur Pflicht, ebenfalls unbezahlbar. Ein Jugenschutzbeauftragter war zwar auch bisher für kommerzielle Anbieter jugendbeeinträchtigender Inhalte notwendig, aber wir werden sehen, wie sich das hier entwickelt, insbesondere in Anbetracht der Öffentlichkeitswirkung und Geschäftsträchtigkeit des neuen JMSt-Vertrages und inwiefern sich das auch auf die Anbieter von Inhalten auswirkt, die (nach eigener Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen) nicht-jugendgefährdender Inhalte auswirkt.
                        Dazu kommt noch die große Ungewissheit und eine gewisse Vorsicht, nicht aus Versehen Opfer eines Abmahnanwaltes zu werden. Die Auswirkung können wir jetzt schon beobachten: die Schließung kleiner und auch großer Blogs. Dabei beruht eine Demokratie darauf, dass jeder angstfrei seine Meinung kundtun kann und darf. Wird dies eingeschränkt, ist das ein Eingriff in die Grundrechte. Das Verfassungsgericht hat mehrfach eindeutig geurteilt: bestehende Regelungen dürfen den Bürger nicht davon abhalten, seine Grundrechte auszuüben, aus Angst vor Verfolgung und Bestrafung.
                        Refining Linux: “[url=http://www.refining-linux.org/archives/65/Performing-push-backups-Part-1-rdiff-backup/]Performing Push Backups – Part 1: rdiff-backup[/url]”

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                        • #13
                          http://www.lawblog.de/index.php/arch...leiben-konnen/
                          [URL="http://www.robo47.net"]robo47.net[/URL] - Blog, Codeschnipsel und mehr
                          | :arrow: [URL="http://www.robo47.net/blog/192-Caching-Libraries-and-Opcode-Caches-in-php-An-Overview"]Caching-Klassen und Opcode Caches in php[/URL] | :arrow: [URL="http://www.robo47.net/components"]Robo47 Components - PHP Library extending Zend Framework[/URL]

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                          • #14
                            Der neue JMStV ist so an der Realität vorbei, das geht gar nicht und durch den darum entstandenen Medienrummel wird er sich sicher als gefundenes Fressen für Abmahner erweisen. Ob eine Abmahnung rechtens ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Viele zahlen lieber als sich einen teuren Anwalt zu nehmen.
                            Der Lawblog-Eintrag nimmt zwar ein wenig Wind aus den Segeln und das ist auch gut so, aber das generelle Problem der Technikunfähigkeit unserer Politiker und der Macht „Kinderschutzlobby“ (Anbieter entsprechender Filterprogramme, Bösesbösesinternetvolksaufhetzer etc.) wird damit nicht im Ansatz gelöst.
                            Refining Linux: “[url=http://www.refining-linux.org/archives/65/Performing-push-backups-Part-1-rdiff-backup/]Performing Push Backups – Part 1: rdiff-backup[/url]”

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                            • #15
                              Was mich ja mal interessieren würde: Was für Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich der deutschen Justiz entziehen zu können:

                              - Domain auf ausländische Adresse registriert?
                              - Server im Ausland?
                              - Im Impressum eine ausländische Firma/Person?

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