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  • Preissuchmaschine

    Ich möchte für ein spezielles Produkt fremde WebSeiten auslesen, wie das zB die allseits bekannten Preissuchmaschinen machen,
    und den dort ermittelten Preis gegliedert nach regionalen/günstigsten Anbietern
    auf meiner Webseite darstellen.

    Ich übernehme dadurch natürlich fremden Content, wobei ich darauf hinweise und auch die dortige Seite verlinke.

    Frage:
    Ist das erlaubt wenn mein Server den fremden Web-Server kontaktiert und die entsprechende Seite parst? oder brauch ich von dem Seitenbetreiber eine Erlaubnis?

    Mich interessiert vorallem erstmal die rechtliche Seite,
    die techn. Umsetzung kann ich selbst implementieren oder auf ein fertiges Script zurückgreifen. Das wird sich zeigen ...

    Thx,
    falls jemand dazu was weiss ...

  • #2
    Preissuchmaschinen lesen keine fremden Seiten aus! Die online Shops stellen den Preissuchmaschienen extra die Contents via CSV, XML oder andere Schnittstellen zur Verfügung.

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    • #3
      Die Erlaubnis solltest du schon einholen.

      Und Webseiten zu parsen, ist für sowas auch kein ideales Vorgehen. Wesentlich besser wäre eine Schnittstelle, über die die fremden Seiten dir gleich die relevanten Daten liefern (XML, Webservice, ...)
      [SIZE="1"]RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?[/SIZE]

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      • #4
        Bitte beachten: Forenrichtlinien

        - falsches Forum
        - keine Rechtsberatungen

        Während normaler Webcontent seltenst Schöpfungshöhe erreicht, ist das für datenbankgestützte Informationen u.U. anders. Also Vorsicht!

        [MOD: verschoben]
        [COLOR="#F5F5FF"]--[/COLOR]
        [COLOR="Gray"][SIZE="6"][FONT="Georgia"][B]^^ O.O[/B][/FONT] [/SIZE]
        „Emoticons machen einen Beitrag etwas freundlicher. Deine wirken zwar fachlich richtig sein, aber meist ziemlich uninteressant.
        [URL="http://www.php.de/javascript-ajax-und-mehr/107400-draggable-sorttable-setattribute.html#post788799"][B]Wenn man nur Text sieht, haben viele junge Entwickler keine interesse, diese stumpfen Texte zu lesen.“[/B][/URL][/COLOR]
        [COLOR="#F5F5FF"]
        --[/COLOR]

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        • #5
          Zitat von ChrisB Beitrag anzeigen
          Die Erlaubnis solltest du schon einholen.

          Und Webseiten zu parsen, ist für sowas auch kein ideales Vorgehen. Wesentlich besser wäre eine Schnittstelle, über die die fremden Seiten dir gleich die relevanten Daten liefern (XML, Webservice, ...)
          das wäre natürlich wesentlich besser,
          aber diese Onlineshops sind "Mini-Shops" meist von Einmann Unternehmen.
          Die haben nur eingeschränkte Kenntnisse über die technische Seite der Website, oder wie sie mir diese Infos zur Verfügung stellen....
          maximal wie sie Kleinigkeiten (alle Woche mal den Preis) ändern.

          Von 17 Seitenbetreibern hab ich 12 Zusagen dass es ihnen "egal" sei,
          der Rest hat auf meine Anfrage nichtmal geantwortet.

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          • #6
            Such mal nach den Nutzungsbedingungen der Dienste. Dort steht oft, dass die Nutzung automatisierter Verfahren (Bots, Scraper, etc) nicht erlaubt ist. Ist natürlich die Frage, ob es erlaubt ist, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. Da würde ich dann doch einen Anwalt mit entsprechendem Fachgebiet konsultieren.

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            • #7
              Warum sollte man den Webmastern, die nicht auf eine Anfrage zur Zusammenarbeit antworten noch potentielle Kunden bringen? Das ganze Projekt ist doch erst dann überhaupt sinnvoll, wenn die Seitenbetreiber eine Provision oder Leadprämie zahlen, weshalb es ja eh vertragliche Regelungen geben muss. Die reine Technik kann man dann immer noch klären.
              [PHP]if ($var != 0) {
              $var = 0;
              }[/PHP]

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              • #8
                Das fällt doch ansich hierrunter:
                OLG Hamburg - LG Hamburg
                16.04.2009
                5 U 101/08

                AUTOBINGOOO

                1. Der Vertrieb einer Software, die es ermöglicht, in einem automatisierten Verfahren in sehr kurzen Zeitabständen Suchanfragen bei mehreren Online-Automobilbörsen gleichzeitig durchzuführen, und die dort Daten über die gefundenen Fahrzeuge entnimmt und dem Nutzer anzeigt, so dass dieser nicht mehr die Internetseite der Online-Automobilbörse aufsuchen muss, verletzt nicht das Datenbankherstellerrecht des Betreibers der Online-Automobilbörse.

                2. Der Betreiber der Online-Automobilbörse kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG die Unterlassung des Vertriebs der Software beanspruchen. Insbesondere stellt es keine gezielte Behinderung, sondern nur eine indirekte Folge des Vertriebs der Software dar, wenn es durch ihren Einsatz zu einem erhöhten Datenverkehr kommt und damit die technische Funktionsfähigkeit der Online-Automobilbörse beeinträchtigt werden kann.

                UrhG § 87a
                UrhG § 87b
                UWG § 4 Nr 10
                Quelle: RechtsCentrum.de - Rechtsprechung - Suchergebnis
                Das 2te von oben.
                Signatur:
                PHP-Code:
                $s '0048656c6c6f20576f726c64';
                while(
                $i=substr($s=substr($s,2),0,2))echo"&#x00$i;"

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