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Server, Hosting und Workstations Server-Konfigurationsdateien (.htaccess/httpd.conf) und Arbeiten auf Serverebene

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Alt 25.11.2009, 14:47  
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Auch bei Webspace-Verkauf finden sich einige bedenkliche Phrasen in den AGB (Wie gesagt ist das per se nicht schlecht. Nur das Werben mit Flatrates um zeitgleich versteckt mit den AGBs diese zu verweigern, ist beinahe Betrug):
Zitat:
Der Kunde verpflichtet sich, keine Programme und Skripte auf dem Server zu
betreiben, die den Serverbetrieb nachhaltig stören.
[...]
Damit Abonnemente mit freiem Datentransfer langfristig angeboten werden können, verpflichten sich
die Kunden von Webspace-Verkauf zum Fair Use, d.h. das übermäßige Nutzung des Abonnements
wird vermieden (z.B. Massenmailing, reine Downloadseiten usw.).

Webspace-Verkauf.de behält sich das Recht vor, den Webhosting Service des Kunden bei
missbrauchlicher Verwendung mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu sperren.
Wenn ihr hier Anbieter verlinkt, die mit unbegrenztem Traffic werben, dann schaut selber mal in die AGB und staunt, dass eigentlich keiner dieses Angebot einhalten kann und will.
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Alt 25.11.2009, 15:03  
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Wenn du danach gehst, dann findest du das überall egal welches Produkt oder Dienstleistung du dir leisten möchtest.

Es wird Grundsätzlich versucht den Kunden zu täuschen. Das fängt bei Internet Anschlüssen an ( bis 16000KB in wirklichkeit kommen nur 12 an ) bis hin zu Verpackungsgrößen irgendwelcher Produkte oder Nachgemachten Käse.

Das ist so alltäglich und Standart das sich das auch nie ändern wird.
Geht es um Geld wird getäuscht, beschissen und belogen. Das war schon immer so und wird sich auch wohl nie ändern.
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Alt 25.11.2009, 17:47  
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Tatsächlich ist es so, dass Hersteller von solchem Syntetik-Käse von Verbraucherschutzzentralen erfolgreich abgemahnt wurden, ihre Käsesorten deutlich besser sichtbar von natürlichem Käse zu trennen.
Tatsache ist, dass Werbung verboten ist, in denen mit "0 Euro" geworben wird und irgendwo im Kleingedruckten steht "0 Euro für den ersten Monat ab da XX Euro".
Tatsache ist, dass Anbieter, die mit 16KB werben, zu einer Minderung gezwungen werden können, wenn sie die 16KB technisch nicht einhalten können. Dass man bei jedem Download 16KB nicht haben kann, dass ist eine völlig andere Baustelle, denn Bandbreite ist nicht gleich Download-Geschwindigkeit. Hier werben sie aber auch nicht mit "Downloads von 16KB pro Sekunde".
Tatsache ist, dass es Richtlinien gibt, wieviel Prozent in einer Verpackung Luft sein dürfen. Befindet sich in einer Verpackung von Chipstüten beispielsweise 50% Luft, ist das ebenfalls verboten.

Vielleicht wunderst du dich nun aber viele der offensichtlichen Täuschungen als Kunden kann man an Verbraucherzentralen melden, die dem nachgehen und entsprechend erfolgreich dagegen vorgehen.

Das zu akzeptieren, weil es viele machen, ist keine Option für mich. Ich mag auch nicht drüber diskutieren. Wie gesagt will ich niemanden hinstellen, der solche Klauseln in den AGBs hat. Die sind notwendig und müssen bei jedem Anbieter rein. Ich mag die an den Pranger stellen, die in der Werbung etwas versprechen, was sie nicht nur nicht einhalten, sondern dem sie explizit in den AGB sogar widersprechen.
Mir ist das auch reichlich egal, da ich auf sowas nicht reinfalle. Aber Personen wie der Autor, der sowas in seinem Gesuch fordert, so welchewundern sich hinterher, wenn sie fristlos gekündigtwerden, kein Backup existiert und alle Zugänge fristlos gesperrt wurden.
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Alt 25.11.2009, 18:20  
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Tatsache ist aber auch, dass die Anbieter / Hersteller alle Möglichkeiten ausschöpfen um Negative Informationen zu verbergen. Ein Provider verwendet dafür das Wort BIS und kann dann auch 12 liefern ohne das man was machen kann. Ich kenne keinen Provider der auch das Liefert was er bewirbt alle schreiben bis X.

Was meinst du, warum es so viele unterschiedliche Möglichkeiten gibt einen Tarif für ein Handy ab zu schliessen? Es gibt nur in DE mehr als 20.000 Tarifmöglichkeiten. Das hat nur den Ziel den Kunde zu verwieren und Kosten zu verstecken. Alle Tarife haben noch Ihre eigene AGB. Ich kenne keinen der sich die durchlesen kann/wird und genau vergleicht.
Passieren wird hier nix.

Zitat:
Tatsache ist, dass es Richtlinien gibt, wieviel Prozent in einer Verpackung Luft sein dürfen. Befindet sich in einer Verpackung von Chipstüten beispielsweise 50% Luft, ist das ebenfalls verboten.
Ja die liegen bei 30% was ganz schön viel ist.

Zitat:
Das zu akzeptieren, weil es viele machen, ist keine Option für mich.
Für mich auch nicht, aber sich dagegen zu währen kostet Zeit und damit auch Geld.

Zitat:
Vielleicht wunderst du dich nun aber viele der offensichtlichen Täuschungen als Kunden kann man an Verbraucherzentralen melden, die dem nachgehen und entsprechend erfolgreich dagegen vorgehen.
Wundert mich absolut nicht. Es gibt aber auch Beispiele wo nur gelabert und gelabert wird passieren wird nix. Hersteller von Medikamenten sind z.b. selber verpflichtet Ihre Produkte auf wirksamkeit zu testen. Das die Ihre Tests so auslegen, dass ein Positives Ergebnis bei rauskommt kann sich jeder selber ausmalen. Eine vielzahl an Medikamenten bringt einfach nix. Und das gillt für viele Produkte.

Um so komplexer die Beschriftung von waren mit Ihren 5000 Zertifkaten usw. wird um so mehr ist der Kunde verwiert. Und das ist von der Wirtschaft gewollt. Gemacht wird aber nix.

Zum Thema.
Ich kenne absolut keinen Webspace Anbieter der eine Wirkliche Flatrate liefert. Selbst bei Servern ist diese "Flat" begrenzt auf 2TB jeder weitere TB kostet dann meist so um die 15€

Wenn mein Shop 2 TB Traffic verursacht, dann lach ich über die weiteren 15€
Einen Shop zu betreiben und 6€ im Monat ausgeben wollen passt irgendwie nicht zusammen. Webspace-Verkauf hab ich empholen, weil die wirklich einen guten support leisten und da immer eine Person am Tel. ist die auch Ahnung hat. Die reichen dir Bildlich gesehen den Kaffee durchs Telefon
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Alt 25.11.2009, 18:27  
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Zitat:
Tatsache ist aber auch, dass die Anbieter / Hersteller alle Möglichkeiten ausschöpfen um Negative Informationen zu verbergen. Ein Provider verwendet dafür das Wort BIS und kann dann auch 12 liefern ohne das man was machen kann. Ich kenne keinen Provider der auch das Liefert was er bewirbt alle schreiben bis X.
Pauschalaussage. Rechtsprechung ist immer ein Abwegen von Interessen, Gesetzgebung nie eine allumfassende Sache. Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ein „bis zu“ von jeglicher Leistungspflicht freispricht. Im Gegenteil wird ein Richter bei einem Prozess die Interessen des Klägers gegen die des Providers abwägen, bspw. ob das Angebot allgemein bewußt einen täuschenden Eindruck erweckt oder eher einer allgemein üblichen Praxis entspricht. Ob technisch eine Flatrate überhaupt zu garantieren ist, oder dem Provider übermaßen abverlangen würde, wie das Allgemeinverständnis einer Flatrate ist, wie die Datendurchsätze bei Durchschnittskunden dieses Angebots sind etc. Wäre das nicht so, gäbe es irgendwo gar keine Rechtssicherheit für Dienstleister. Schließlich gibt es immer einen konstruierbaren Abweichungsfall und wir hätten die berühmten amerikanischen Klageverhältnisse. Oder mehr.

Dagegen bietet ein „bis zu“ einen Anhaltspunkt darüber, ob sicher Verbraucher und Dienstleister darüber bewußt sind, dass die Trafficrate auch niederiger sein könnte - lokal oder zeitlich bedingt. Der Rest ist allenfalls eine moralische Frage.
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Alt 25.11.2009, 20:53  
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Es geht nicht um die physikalische Möglichkeit sondern um die Tatsache, ob ich die Traffic-Flat einhalte oder ob ich sie nicht einhalte. Und schau die zitierten AGBs an. Taschengeld-Hoster spricht nur von einer Rechnungsstellung von "zusätzlichem Datentransfer". Was das für einen Sinn machen soll, wenn unbegrenzter Traffic garantiert wird ohne Einschränkung, tja. Webspace-Verkauf spricht sich explizit die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung zu bei negativ auffälligen Angeboten.
Beides hat mit klassischen Flatrates oder mit dem Wortlaut "unbegrenzt" explizit nix zu tun. Im Gegenteil: Das ist einfach eine Verarschung. Und zwar völlig bewusst. Klar, nun kann man sagen, dass in der Regel die Kunden, die vom Traffic her auffällig werden, auch um diese gängige Praxis wissen. Hat Nikosch grob erläutert, dass "gängige Praxis" bedeuten kann, dass man dann keine Handhabe hat.

Trotzdem ist das grob irreführend und ich kann nicht umhin vor sowas zu warnen. Ein Anbieter, der auf solche Werbung setzen muss, der bewusst Kunden täuschen will, bei einem solchen Provider will ich gar nicht sein.

1und1 muss man nur wegen einer Sache außen vor nehmen. Sie haben lediglich die pauschale Angabe, dass zu hohe Last nicht erlaubt wird. Da Webseiten, die einen hohen Traffic verursachen, oft auch von der CPU-Last her kaum optimiert sind, ist das ein Schlupfloch. Andere, die explizit in ihren AGBs jegliche Trafficflat aushebeln, die sind es, worüber ich mich ärgere.
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Alt 25.11.2009, 21:49  
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Nichts ist „unbegrenzt“. Klassisches Beispiel für eine ähnliche Dissonanz zwischen Gesetzgebung und Wirklichkeit: Lebenslange Freiheitsstrafe – Wikipedia
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Alt 25.11.2009, 23:37  
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Da gibts aber einen Unterschied. Hier ist eindeutig per Gesetz definiert, dass bei uns lebenslang eine begrenzte Zeitdauer ist.
Mir ist kein Urteil bekannt und kein Gesetz, dass den Wörtern "unbegrenzt", "inklusive" und "Flatrate" über die Argumentation "gängige Praxis" ihren inhaltlichen Sinn abspricht.
Man kanns drehen und wenden wie man will. Da brauchen wir auch nicht diskutieren. Man darf nicht in Angeboten/ Produktbeschreibungen etwas versprechen, was man hinterher nicht einhält. Das ist eine der Todsünden. Wers macht, der ist selbst Schuld, irgendwann läuft er mal in eine Abmahnfalle oder wird von einem geschädigten Kunden vielleicht angezeigt.
Für mich heisst das nur: Wenn ich gefragt werden nach so einem Anbieter, rate ich definitiv von ab. Und ich mache einen hohen Bogen um solche Anbieter, die ihr Geschäftskonzept auf Kunden-Verarschung anlegen.
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Alt 05.12.2009, 14:03  
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Zitat:
Zitat von mepeisen Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist kein Flatrate-Tarif. Aus den AGB:
Mehr braucht man nicht zu sagen. Und das meine ich im übrigen mit Seriösität des Angebots. Man wirbt mit Flatrate, schließt siese aber durch die AGB grundsätzlich aus, kündigt sogar an, eventuelle zusätzliche Gebühren bei übermäßiger Nutzung zu erlassen...
Wieso, diese AGB sind doch einwandfrei?

Trafficflat <> Ressourcenflat

Eine Trafficflat dient doch m.E. in erster Linie dazu, nicht oder schwer kalkulierbare Extrakosten abzufedern. Es ist keine Freikarte, den Server zu belasten. Natürlich muss ein Hoster hier vorbeugen, denn ein 99 Cent Kunde, welcher einen gesamten Server lahmlegt (das geht!!) wird natürlich nirgendwo akzeptiert.

Und hier greifen die AGB dann halt auch, sollte es Angebot ohne Flat geben, dann greifen diese Extrakosten. Da beim TGH aber alle Angebot in der Beschreibung die Flat ausgewiesen haben, sehe ich hier keine Probleme.
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