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Alt 06.02.2012, 22:47  
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Standard Zuschuss vom Arbeitgeber für eigenen PC möglich?

Guten Abend,

ich möchte mir als eigenen PC, ausschließlicher Standort ist bei meinem Arbeitsplatz, einen iMac anschaffen.

Nun ist die Frage:
Gibt es eine legale Möglichkeit, einen Zuschuss oder vllt. sogar den gesamten Rechnerpreis vom Arbeitgeber zahlen zu lassen UND den Rechner am Ende des Arbeitsverhältnisses mitzunehmen?
(Sprich in mein Eigentum übergehen zu lassen)

Alternativ:
Gibt es irgendwelche Zuschussvarianten (z.B. daran gebunden, dass der PC während des Arbeitsverhältniss als ArbeitsPC genutzt wird und nur bei der Firma steht) o.Ä., so dass ich es privat kaufen kann und dieser jedoch nach dem beenden des Arbeitsverhältnisses in meinen Eigentum über geht?

Hintergrund:
Z.Zt. verwende ich auf der Arbeit meinen privaten Laptop, da der gestellte Laptop nicht meinen Anforderungen entspricht.
Da ich diesen jedoch fürs Studium brauche und keine Lust habe ihn immer mit zur Arbeit zu nehmen und mir sowieso einen Mac anschaffen möchte, dachte ich gleich daran, dass als ArbeitsPC zu verwenden.

Jedoch den vollen Preis für das Gerät zu zahlen obwohl ich ihn auf der Arbeit stehen habe, finde ich nicht gerechtfertigt.

Mein Chef m.M.n. generell offen, sofern es einen legalen rechtlichen Rahmen dafür gibt.
Wie der Zuschlag erfolgt ist zweitrangig, die Frage ist nur:

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, einen Zuschlag oder die volle Zahlung zu ergattern und am Ende des Arbeitsverhältnisses oder vllt. schon vorher den PC als "Eigentum" zu verbuchen.

Was wohl nicht geht ist, dass er über die Firma gekauft wird und ich ihn danach in beidseitigen Einverständnis einfach mitnehme.
Grund: Der PC kann nicht einfach bei der Invatarliste fehlen.
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Alt 06.02.2012, 22:52  
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Soweit ich informiert bin kann dein Chef einmalig pro Jahr ein elektronisches Gerät einer Kategorie (beispielsweise PCs, Notebooks etc.) von der Mehrwertsteuer absetzen lassen - unter der Angabe, dass dieses Gerät für das Unternehmen eingesetzt wird. Die 19% Mwst würden demnach entfallen.

Geändert von Anyone (06.02.2012 um 22:55 Uhr).
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Alt 06.02.2012, 23:08  
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Danke für deinen Beitrag @Anyone.
Meinst du ein elektronisches Gerät pro Mitarbeiter oder allg. für die Firma?

Mein Leienwissen/Googlen ergab Folgendes:

Zitat:
Arbeitnehmer sollten auch Computer, Laptop [..] ins Spiel bringen. Am besten leiht der Chef ihnen ein Gerät. Dann ist die private Nutzung im Betrieb und zu Hause steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Geräte weiter dem Arbeitgeber gehören.

Verschenkt aber der Chef den PC, will das Finanzamt Steuern: Versteuert er den geldwerten Vorteil mit 25 Prozent pauschal, ist das Geschenk sozialabgabenfrei.
Quelle:
http://www.test.de/themen/steuern-re...86875-2386875/

Verstehe ich es richtig, dass folgende Regelung rechtens wäre:
1.) Arbeitgeber schafft Rechner an. Da es Eigentum der Fa. ist, kann er die Steuern vom PC absetzen und erhält sozusagen "19% Rabatt" bzw. 19% vom Endpreis zurück.
2.) Der Arbeitsgeber schenkt/überschreibt mit den PC.
Dafür muss er pauschal 25% ans Finanzamt zahlen.

Das heißt insgesamt zahlt der 106% vom Einkaufspreis/Endkundenpreis des iMacs.

Ist das soweit richtig, legal und möglich?
Dann wäre das total easy going
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Alt 06.02.2012, 23:08  
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Firma kauft das Ding, schreibt das Gerät über die Jahre ab und Du kaufst es später zum Restwert Niemand hindert ein Unternehmen, sein Inventar zu verkaufen
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Alt 06.02.2012, 23:23  
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@nikosch
Danke für deinen Beitrag.
Die Abschreibungsdauer beträgt anscheinend 3 Jahre (Quelle: http://service.webfibu.de/pdf/afatabelle.pdf)

Gibt es einen Nachteil, wenn ich das Gerät sofort überschrieben bekommen würde?
(z.B. könnte der Arbeitgeber das Gerät dann nicht vollkommen abschreiben, also die 19% wiederbekommen ?)

Hintergrund:
Habe noch viele Überstunden, die ich dadurch "anlegen" möchte ohne sie direkt ausgezahlt zu bekommen.

Es geht mir dabei darum, den Preis zu ermitteln, den der Chef zahlen muss, wenn er das Gerät sofort(oder nach sehr kurzer Zeit) auf mich überschreibt.

Auf dieser Basis kann ich dann die Verhandlungen über den Zuschuss führen.

Würde dieser bei den von mir oben beschriebenen 106 % liegen?
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Alt 06.02.2012, 23:33  
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Zitat:
Gibt es einen Nachteil, wenn ich das Gerät sofort überschrieben bekommen würde?
(z.B. könnte der Arbeitgeber das Gerät dann nicht vollkommen abschreiben, also die 19% wiederbekommen ?)
Sofort ist gleichbedeutend mit: Du kaufst Dir das Ding selbst. Der Vorteil über den Arbeitgeber besteht ja eben im Wertverfall des Geräts. Wenn er es verkauft kommt nach meinem Verständnis ja wieder 19% Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis, die er abführen muss.
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Alt 07.02.2012, 00:35  
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Zitat:
Zitat von nikosch Beitrag anzeigen
Sofort ist gleichbedeutend mit: Du kaufst Dir das Ding selbst. Der Vorteil über den Arbeitgeber besteht ja eben im Wertverfall des Geräts. Wenn er es verkauft kommt nach meinem Verständnis ja wieder 19% Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis, die er abführen muss.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber sich via Steuererklärung o.Ä. die 19% "sofort" zurückholen kann und die Abschreibung nur ein "Gimmick" ist.

Hintergrund:
Ich bin mir nicht sicher, ob ich 3 Jahre in dem Unternehmen tätig bin.

Deinem Beitrag nach zu urteilen würde die Rechnung, meinem Verständnis nach, wie folgt aussehen:

100% EKP + 25% Geldwerter Vorteil (Finanzamt) = 125% Anschaffungskosten

Ich gebe Dir Recht, das lohnt sich nicht.
__________________________________________________ _____________________

Frage: Ist folgende Idee umsetzbar:

EKP 1721,00 ,- €
Kaufdatum 01.03.2012

Es wird vertragliche geregelt, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Egal von welcher der beiden Parteien) der PC in meinen Besitz übergeht.

Das Unternehmen erhält durch die Umsatzsteuererklärung die MwSt zurück.
1721 * 19 / 119 = 275€

[...]
__________________________________________________ __________________
#Update1

Auf meiner Lohnabrechnung kann der "geldwerte Vorteil" mit 25 % versteuert werden.
Quelle:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...ung/index.html

Die Frage ist jetzt:
1.) Ist die Lohnsteuerpauschalisierung von 25%, auf den normalen Lohn anwendbar?
[Sprich muss es keinen extra Posten geben ala "iMac Schenkung" o.Ä. sondern wird es einfach normal vom Lohn versteuert]
2.) Ist es möglich, diesen "geldwerten Vorteil" über gewisse Monate gesplittet auf meine Lohnabrechnung zu versteuern?
Sprich ich erhalten jeden Monat nur z.B. 1000 €.
Nun möchte ich den geldwerten Vorteil i.H.v. ~1500 Euro auf zwei Monate gesplittet mit 25% besteuern.

Hintergrund:
Ich darf nicht mehr als einen gewissen Betrag pro Monat verdienen.

Geändert von dreamcatcher (07.02.2012 um 04:03 Uhr).
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Alt 07.02.2012, 09:11  
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Sind das nicht eher Fragen, die der Steuerberater des Chefs beantworten können sollte?
Der dürfte die Gesamtlage wohl am besten kennen und beurteilen können.
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Alt 07.02.2012, 09:54  
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erstmal würd ich mit dem Chef reden - so wie ich 99 % der Arbeitgeber erlebt habe, wäre das sowieso NIE umsetzbar ... vonwegen Ausrüstung als Firma kaufen, und dann am Ende - egal wie das Ende kam, ist es in der Hand des Arbeitnehmers ....
wenn der Chef ein "ja, eventuell" durchblicken lässt, kann man das von der steuerlichen Seite prüfen

übrigens wurde für IT-Ausstattung vor 3 oder 4 Jahren eine verlängerte Abschreibefrist von 5 Jahren eingeführt - es sei denn das Ding ist unter xxx Euro wert, dann kann es dein Chef sofort im ersten Jahr komplett abschreiben (xxx waren mal 800 DM - inwiefern sich daran was mit dem Euro geändert hat und in welche Richtung -> Steuerberater) ..

Auch immer recht hilfreich, wenn auch manchmal mit zuviel Illusion beim Thema "Der große Konz" der beschäftigt sich intensiv mit geldwerten Lohnersatzleistungen, die die Steuerlast des Arbeitnehmers verringern. Eventuell kommst du auf dieser Verhandlungsbasis zu dem Deal, indem du freiwillig auf einen kleinen Teil deines Einkommens verzichtest und dafür der Chef dein Arbeitsgerät als Sachleistung schrittweise an dich überträgt ... aber da lauern wie üblich im deutschen Steuerrecht zahlreiche Trittfallen . und wie gesagt, man muss seinen Chef überhaupt erstmal dahin bekommen....
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Alt 07.02.2012, 16:02  
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Steuerberater fragen, würde ich auch sagen. Zudem: Beim Preis oben ist mit Sicherheit auch noch keine Software dabei? Und dass das Gerät in einem Jahr angeschrieben werden kann, würde ich stark bezweifeln.
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