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| Off-Topic Diskussionen Mach mal Pause vom Programmieren! |
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| Gast
Beiträge: n/a
| Der Kunde muß die AGB ohne Zusatztools einsehen können. Wird das nicht beachtet, hat der Kunde das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Jut, hat er ja eh aufgrund des Fernabsatzgesetzes, aber der Anbieter tut sich keinen Gefallen, wenn der Kunde deshalb vom Kauf zurücktritt, weil er sich zum Lesen des Kleingedruckten erst noch ne Software besorgen und installieren muß. Auch wichtig, falls AGB als HTML und PDF angeboten werden: es darf keine Unterschiede geben. Wer auf Nummer sicher gehen will, der bietet die AGB als HTML in einem neuen TAB so an, daß es ausgedruckt werden kann und trotzdem noch gut aussieht. |
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| Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Und natürlich ist es unumgänglich, dass nach der Erzeugung des HTML-Textes und der PDF-Datei beide Sachen nochmals von einem Juristen kontrolliert wird. D. h.: 1) Der Jurist verfasst den Text. 2) Der Programmierer schreibt es in XML-Text um und lädt die Datei hoch. 3) Der Jurist überprüft HTML-Text UND die PDF-Datei. Das mache ich vorerst übrigens nur für mich alleine privat. Geändert von php.de (05.01.2012 um 18:20 Uhr). | ||
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| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 1.127
![]() | Wie sieht's denn aus mit einem PDFtoHTML-Converter. Der spröde Rechtsanwalt wird ja sicherlich nicht mit irgend einem "Fancy-Formatting" daher kommen, oder?! Also, dann bastelt der RA die PDF-Datei mit seinen rechtlich vorgeschriebenen drucktechnischen Hervorhebungen zusammen. Evtl. kannst Du ihn sogar dazu abrichten, den Convert-Now Button im Konvertierer zu drücken und schwups ist beides fertig.
__________________ Es ist schon alles gesagt. Nur noch nicht von allen. |
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| moderatives Dielektrikum Registriert seit: 21.05.2008
Beiträge: 35.987
PHP-Kenntnisse: Fortgeschritten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Zitat:
Zitat:
__________________ -- One pixel is still too big. Please make it smaller. ASAP. Initiative Mittelstand. Die wichtigste Gestaltungsregel im Screendesign ist Pi mal Daumen des Arbeitgebers. -- | ||
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| Gast
Beiträge: n/a
| Meines Wissens nach müssen bei AGBs die Punkte "Gewährleistung" und "Widerrufsrecht nach Bestimmungen des Fernabsatzrechts" speziell hervorgehoben werden. Weiter will ich aber nicht darauf eingehen. Das ist OffTopic. Zudem bin ich kein Jurist, um hier ins Detail gehen zu können. |
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| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 1.127
![]() | Zitat:
__________________ Es ist schon alles gesagt. Nur noch nicht von allen. | |
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