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Alt 04.11.2011, 11:31  
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Standard Nutzungsrechte

Servus

Vorweg: ich weiss das Rechtsfragen in diesem Forum nicht verbindlich beantwortet werden dürfen. Ich möchte eigentlich nur in Erfahrung bringen ob ihr beim vorliegendem Fall eine "Erfolgschance" seht oder nicht da ich mich in diesem Bereich nicht auskenne.

Folgendes Szenario ist gegeben:
2007 habe ich mit 2 Freunden ein Onlineradio gegründet und im Zuge dessen ein Design für die Webseite erstellt. Als Inhaber war jedoch nur einer von uns Dreien eingetragen.

Sämtliche arbeiten dort liefen auf ehrenamtlicher Basis (keine Vergütungen, keine vertraglichen Bindungen).

Ich habe dann das Radio für einen gewissen Zeitraum verlassen, mit der Option jederzeit dort wieder anfangen zu können.

Diese Option ist nun erloschen und ich werde mit diesem Projekt nie wieder etwas zu tun haben. Deswegen würde ich gerne dafür sorgen das mein Design und meine erstellten Scripte (welche zwischenzeitlich von dritten modifiziert wurden) nicht mehr verwendet werden dürfen.

Das Urheberrecht dürfte ja nach wie vor bei mir liegen.
Daher zielt meine Frage darauf ab wie es mit den Nutzungsrechten aussieht? Darüber gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen weder schriftlich noch mündlich. Ich habe bisher quasi stillschweigend die Nutzung geduldet.

Habe ich eine Chance die Nutzungsrechte entziehen lassen zu können?
Und wenn ja, wie könnte ich beweisen was von mir stammt und was nicht? (abgesehen von Zeugenaussagen, denn die hätte ich).

Beim Anwalt würde mich das wohl direkt nen Haufen Schotter kosten und für ein "Nein, das kannst du vergessen" reicht mir auch eine unverbindliche Meinungs/Erfahrungsumfrage hier aus dem Forum.
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Alt 04.11.2011, 11:35  
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Ich würde da keinen Nutzen drin sehen, verteilte Software die keine Lizenz innehält auf nichtnutzung einzuklagen. Die ( nerventechnisch ) gesündeste Lösung wär den Murks zu verdrängen und drüber hinwegzusehen, dir gehen da ja keine Tausende von Euronen durch die Lappen, nur dein Ego ( scheint ) gekränkt.
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Alt 04.11.2011, 11:40  
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Am problematischsten sehe ich dabei, dass deine Software schon von Dritten modifiziert wurde, deren Rechte müssen auch gewahrt werden.
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Alt 04.11.2011, 11:45  
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Zitat:
Zitat von tr0y Beitrag anzeigen
Ich würde da keinen Nutzen drin sehen, verteilte Software die keine Lizenz innehält auf nichtnutzung einzuklagen. Die ( nerventechnisch ) gesündeste Lösung wär den Murks zu verdrängen und drüber hinwegzusehen, dir gehen da ja keine Tausende von Euronen durch die Lappen, nur dein Ego ( scheint ) gekränkt.
Nicht ganz. Ich habe vor das Design in modifizierter Form weiter zu verwenden, die Scripte sowieso. Dann würden mir aber von dem Inhaber rechtliche Schritte drohen.

Aber selbst wenn mein Motiv nur mein Ego wäre, wüsste ich trotzdem gerne ob da was zu machen ist.

Zitat:
Am problematischsten sehe ich dabei, dass deine Software schon von Dritten modifiziert wurde, deren Rechte müssen auch gewahrt werden.
Soweit ich mich im Netz schlau machen konnte ist das ohne vertragliche Vereinbarung gar nicht zulässig das ein Dritter daran rumspielt.

Wenn Anwälte nur nicht so verdammt teuer wären würd ich das direkt dort klären...
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Geändert von Dark Guardian (04.11.2011 um 11:56 Uhr).
Dark Guardian ist offline  
Alt 04.11.2011, 12:14  
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Zitat:
Zitat von Dark Guardian Beitrag anzeigen
Folgendes Szenario ist gegeben:
2007 habe ich mit 2 Freunden ein Onlineradio gegründet und im Zuge dessen ein Design für die Webseite erstellt. Als Inhaber war jedoch nur einer von uns Dreien eingetragen.

Sämtliche arbeiten dort liefen auf ehrenamtlicher Basis (keine Vergütungen, keine vertraglichen Bindungen).
Wie lief das genau? Im Impressum eingetragen oder wie? Was steht auf der Gewerbeanmeldung?

Wenn Du faktisch Arbeitnehmer warst (Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden, Ehrenamt ist ähnlich zu betrachten), dann hast Du für die Unternehmung gearbeitet und die Rechte liegen beim Unternehmen.

Es könnte aber auch sein, dass ihr zusammen, ohne es zu wissen, eine GbR gegründet habt. Dafür ist nur die gemeinschaftliche Verfolgung eines bestimmten Zieles nötig. Genau müßte man das mal nachlesen. Dann wärest Du ja immer noch an der GbR beteiligt und hättest einen Anteil an den Rechten.
Bolitho ist offline  
Alt 04.11.2011, 12:15  
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Zitat:
Zitat von Dark Guardian Beitrag anzeigen
Wenn Anwälte nur nicht so verdammt teuer wären würd ich das direkt dort klären...
Mach’s, oder lass’ es.

Eine weitere Diskussion dieses vagen Sachverhalts hier ist jedenfalls sinnfrei.
*close*
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ChrisB ist offline  
Alt 04.11.2011, 16:03  
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Zitat:
Nicht ganz. Ich habe vor das Design in modifizierter Form weiter zu verwenden, die Scripte sowieso. Dann würden mir aber von dem Inhaber rechtliche Schritte drohen.
Das ist sowieso Unsinn. Nutzungsrecht != ausschließliches Nutzungsrecht. Und wenn Ihr keinen Vertrag habt, haben die anderen auch nichts schriftliches.
Ohne schriftliche Regelung kann man i.A. vom branchenüblichen ausgehen: nichtausschließliches Nutzungsrecht für die konkrete Art der Verwendung. Bedeutet im Umkehrschluss, der Urheber kann das Design auch andereweitig nutzen, veräußern..
Meine Vermutung zum Verbot der Weiterverwendung wäre: Aus der jahrelangen Nutzung ist ein Gewohnheitsrecht entstanden. Sonst hättest Du das fehlende Nutzungsrecht früher beanstanden oder deren Einschränkung fordern müssen.
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