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Alt 05.08.2011, 19:28  
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Zitat:
Wenn Du noch keine Steuernummer hast, beantrage eine beim Finanzamt.
Steuernummer hat je eh jeder, es sei denn er ist 12.
Für Geschäfte mit ausländischen Unternehmen, was ja durchaus öfter mal vorkommt, empfiehlt sich das Beantragen einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(Gibts in Saarlouis http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html)

Zitat:
Grundsätzlich wirst Du erst mal vorsteuerabzugsberechtigt.
nein - Du klärst voher ab ob Kleinunternehmerregelung oder nicht. http://www.existenzgruender.de/selbs...0886/index.php


Zitat:
Ist Dein Unternehmen gewerblich, dann mußt Du Dich beim Gewerbeamt melden. Das Finanzamt meldet dann automatisch Deine Einkünfte an das Gewerbeamt. Die kommen dann mit Ihren Forderungen auf Dich zu.
Du meldest Dein Gewerbe im Rathaus an und kriegst für ein paar Euro einen Gewerbeschein.
Das Rathaus meldet das ans Finanzamt weiter und die schreiben Dich dann auch recht schnell an.
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Alt 05.08.2011, 21:15  
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Zitat:
nein - Du klärst voher ab ob Kleinunternehmerregelung oder nicht. http://www.existenzgruender.de/selbs...0886/index.php
@Koala: Irrtum!

http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/215-kleinunternehmerregelung-gem-s-19-ustg.html

Hier heißt es: "Verzichtet ein Unternehmer auf die Anwendung der Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, ist er allerdings für fünf Kalenderjahre daran gebunden." Es handelt sich also um ein Wahlrecht. Wird es nicht ausgeübt ist man umsatzsteuerpflichtig. Es bleibt also bei

"Grundsätzlich wirst Du erst mal vorsteuerabzugsberechtigt." = umsatzsteuerpflichtig.
Zitat:
Du meldest Dein Gewerbe im Rathaus an und kriegst für ein paar Euro einen Gewerbeschein.
@Koala: Das Rathaus ist zunächst mal ein Gebäude. Vielleicht solltest Du Dich mal in Deinem umschauen. Da gibt's dann eine Tafel wo z. B. draufsteht Gewerbeamt 1 Stock, Zi. 123, Standesamt, Erdgeschoss Zi. 34 - 38. In anderen Orten heißt das dann evtl. auch Bürgerbüro, was aber nicht heißt, dass das Bürgerbüro Gewerbescheine ausstellt, sondern das sich darin befindliche Gewerbeamt.
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Alt 05.08.2011, 21:56  
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Zitat:
Irrtum!

http://www.iyotta.de/index.php/klein...s-19-ustg.html

Hier heißt es: "Verzichtet ein Unternehmer auf die Anwendung der Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, ist er allerdings für fünf Kalenderjahre daran gebunden." Es handelt sich also um ein Wahlrecht. Wird es nicht ausgeübt ist man umsatzsteuerpflichtig. Es bleibt also bei

"Grundsätzlich wirst Du erst mal vorsteuerabzugsberechtigt." = umsatzsteuerpflichtig.
Wieso Irrtum? Ihr sagt doch beide dasselbe.

Sinnvollerweise kärt man das vorher ab, ob die Kleinunternehmerregelung für einen selbst in Frage kommt
- bleibt man unter den Maximalumsätzen/-gewinnen
- will man Vorsteuerabzug
- will man sich 5 Jahr binden
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Alt 05.08.2011, 22:13  
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@nikosch: Koala sagt zu meiner Aussage aus #9
Zitat:
Grundsätzlich wirst Du erst mal vorsteuerabzugsberechtigt.
die so fortgesetzt wird

Zitat:
Hier gibt es natürlich auch wieder Ausnahmen. Evtl. willst Du aber - wie oben erwähnt - auf Deine Kleinunternehmereigenschaft verweisen um Dich so dem Vor-/Mehrwertsteuer-Thema zu entziehen.
dies

Zitat:
nein - Du klärst voher ab ob Kleinunternehmerregelung oder nicht.
Er ist also der Meinung, dass man zunächst nicht umsatzsteuerpflichtig ist. So verstehe ich zumindest sein "nein".
Und das ist ein Irrtum!
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Alt 05.08.2011, 23:11  
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Ist halt ne Frage der Perspektive. Da man bei der Anmeldung „Kleinunternehmerregelung“ beantragen kann, ist man ja auch nicht grundsätzlich pflichtig. Rechtlich natürlich schon, weil das andere eine Befreiung ist. Das ist doch aber massive Korinthenkackerei.
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Alt 06.08.2011, 00:13  
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Zitat:
Das ist doch aber massive Korinthenkackerei.
Nö.

Bestenfalls leichte KK

Habe halt auf die Redundanz in Koalas Gegenkommentar reagiert. Ich lag formal richtig und der Hinweis mit der Kleinunternehmerregelung war da schon zweimal (1x von mir selbst) gegeben worden.
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Alt 06.08.2011, 11:56  
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drssoong - Du drückst mit Deinem Beitrag aus, daß man "erst mal vorsteuerabzugsberechtigt" ist
und das ist einfach falsch.
Wir nehmen mal an Du meldest Dein Gewerbe zum 1.9. an.
Am 7.9. kommt der Brief vom Finanzamt und Du optierst auf Kleinunternehmer.
Für den Zeitraum von 1.9. bis 7.9. kannst Du eben nicht "erst mal" Vorsteuer abziehn.
Das ist so einfach nicht richtig.
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Alt 06.08.2011, 21:48  
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Zitat:
drssoong - Du drückst mit Deinem Beitrag aus, daß man "erst mal vorsteuerabzugsberechtigt" ist
und das ist einfach falsch.
Die Korinthenkackerei scheint uns beiden zu liegen.

Google mal nach "Beginn der Umsatzsteuerpflicht". Dann wird Dir schnell klar, dass es weniger um Anträge an und Schreiben vom FA geht, sondern um die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit.

Denke mal an die ganzen Pappnasen, die bei Ebay tonnenweise Zeug verticken und gar nicht merken, dass sie inzwischen Unternehmer sind und dann teilweise von Gerichten mitgeteilt bekommen, dass sie schon seit geraumer Zeit umsatzsteuerpflichtig sind. Kannste auch ergoogeln.

Also, wirst Du unternehmerisch tätig, bist Du zunächst einmal umsatzsteuerpflichtig d. h. vorsteuerabzugsberechtigt. Du kannst Dich u. U. hiervon befreien lassen und auf Kleinunternehmer machen. Frage Dich übrigens auch mal, warum es "befreien" heißt.

Bevor ich selbständiger Unternehmer wurde hatte ich eine Zeit lang den einen oder anderen Job als Gelegenheitstätigkeit ausgeübt. Irgendwann kam aber der Punkt, dass ich Unternehmer geworden bin, da ich diese Jobs immer häufiger und regelmäßiger gemacht habe und sie zudem nach Außen auch angeboten habe. Ab dann habe ich angefangen - pflichtgemäß - Umsatzsteuer zu berechnen. Meine Gewerbeanmeldung kam dann noch ein weing später, weil ich zunächst sogar noch argumentieren konnte, dass meine Tätigkeit zwar unternehmerisch aber nicht gewerblich war, was sich später dann aber auch änderte.
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Geändert von drsoong (06.08.2011 um 23:30 Uhr).
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Alt 08.08.2011, 10:26  
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Ich greife mal die andere Frage nach 1€ vs. Werbung auf.

Kommt auf deine Zielgruppe an. Besteht die zum größten Teil aus Technik-Freaks, die meist mit AdBlocker unterwegs sind, dürfte Werbung nicht so wahnsinnig rentabel sein.

Bei der Kostenbetrachtung auch nicht den Aufwand für die Zahlungen vergessen. Je nach Zahlungsabwicklung fallen Gebühren an. Auch der Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Jeden Monat 1000 Rechnungen / Einzüge macht ganz schön arbeit, wenn du wirklich monatlich abrechnen willst.
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Wir suchen PHP Entwickler (Vollzeit) im Raum Darmstadt / Rhein-Main. Infos via E-Mail mueller@new-frontiers.de
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Alt 08.08.2011, 11:11  
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nicht zu vergessen, dass für bestimmte "Sachen" mit wählbaren Zeiträumen eventuell Aufschläge bzw Abzüge auf dich zu kommen, wenn du es monatlich haben willst ...

Erinnere mich da an den Fall einer Photovoltaik-Anlage im Freundeskreis ... Das Finanzamt hätte die Umsatzsteuer-Voranmeldungen gern monatlich .. als er dann den Energieversorger, bei dem er einspeiste nach moatlicher Abrechnung fragte kam als Antwort "Gern - aber dann ziehen wir 5% von ihrer Einspeisevergütung ab, um unseren Verwaltungsaufwand zu kompensieren" - danach hat er hastig wieder auf jährlich umgestellt
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