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Alt 15.11.2010, 13:27  
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Standard Hausdurchsuchungen bei offensichtlich Unschuldigen

Hi,

passend zum http://www.php.de/off-topic-diskussi...-internet.html (Vermummungsverbot im Internet) ein neuer Artikel auf Heise http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33653/1.html
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Alt 15.11.2010, 17:41  
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Die Schlagzeile impliziert, dass bei Unschuldigen keine Hausdurchsuchungen durchgeführt werden dürften, was vollkommener Blödsinn ist. Wenn ein Richter der Meinung ist, dass die Ermittlungsbehörden dort einmal nachsehen sollten, dann klingelt es halt an der Tür. Die Tatsache, dass durchsucht wird sagt auch nichts über Schuld und Unschuld aus. Jeder Beschuldigte gilt eh als unschuldig, bis ein Gericht anderes feststellt, weshalb Heise das nicht extra betonen muss. Im Gegenteil: Dadurch dass die es betonen soll der Eindruck erweckt werden, dass hier jemandem Unrecht geschieht.
Ist mal wieder typisch Telepolis...
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Alt 15.11.2010, 17:56  
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Hi,

hast du den Beitrag komplett gelesen? Es geht weniger um die Durchsuchung als vielmehr um den Grund. Hier mal eine Zusammenfassung: http://blog.fefe.de/?ts=b21e783e
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Alt 15.11.2010, 21:30  
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Mal ganz abgesehen davon, dass ein solch gravierender und unangekündigter Einbruch in die Privatsphäre eines Menschen einen erheblichen Schaden anrichtet, sowohl in der psychischen Verfassung des Betroffenen (wie im Artikel gewähnt), als auch im Ansehen bei Nachbarn. Das Ansehen einer Person kann dadurch nachhaltig geschädigt werden.
Meiner Meinung nach sind die Hürden für eine Hausdurchsuchung viel zu gering und wie man hier sieht, muss noch nicht einmal der Verdacht einer Straftat bestehen. Es reicht, dass die Polizei es für notwendig befindet, Recher von Virenbefallsopfern per Hasdurchsuchung zu konfiszieren, um Verbreitungswege nachvollziehen zu können. Dass dieses Mittel völlig unverhältnismäßig ist und der Nutzen bei Null liegt, ist dabei unerheblich.
Fazit: solltest man einmal nicht richtig aufgepasst haben oder beweist das installierte und stets aktuelle (von der Politik als Allheilmittel angesehene) Antiviren-Programm einmal mehr, dass Schlangenöl seine Hauptzutat ist, könnte es sein, dass am nächsten Morgen um 5 ein Trupp von Polizeibeamten auf der Matte steht, der sich wegen mangelnder Sachkenntnis in der IT auch nicht davon überzeugen lässt, dass das Vorhaben Schwachsinn ist.
Die Unschuldsvermutung bleibt auf dem Papier bestehen, doch was nützt einem das? Rechtsstaat, ade!
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Alt 15.11.2010, 23:30  
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Zitat:
Es reicht, dass die Polizei es für notwendig befindet
Das ist falsch. Die Polizei darf eine Durchsuchung dann alleine durchführen, wenn Gefahr im Verzuge ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn dort eine Geisel vermutet wird, deren Leben in Gefahr sein könnte. Die dürfen noch nichtmal alleine in die Wohnung eindringen, wenn sie durchs Fenster eine Cannabis-Farm sehen. Ohne Richter geht gar nichts.

Zitat:
Rechtsstaat, ade!
Irgendwie wird hier immer in das gleiche politische Horn geblasen. Wir leben hier weder in einem Polizeistaat, noch will den irgendwer errichten. Diese Hilfs-Bildzeitung Telepolis betrachte ich schon lange nicht mehr als seriöse Informationsquelle.

Und noch was zur TE:
Zitat:
Passend zum Vermummungsverbot
Das eine hat mit dem anderen aber auch nicht das Geringste zu tun.
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Alt 16.11.2010, 00:00  
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Zitat:
Das ist falsch. Die Polizei darf eine Durchsuchung dann alleine durchführen, wenn Gefahr im Verzuge ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn dort eine Geisel vermutet wird, deren Leben in Gefahr sein könnte. Die dürfen noch nichtmal alleine in die Wohnung eindringen, wenn sie durchs Fenster eine Cannabis-Farm sehen. Ohne Richter geht gar nichts.
Nein, es ist nicht falsch. Es ist zwar korrekt, dass ein Richter dies absegnen muss, da aber weder Beweise vorliegen noch ein längeres Verfahren eingeleitet werden muss, muss allein ein Richter das Okay dazu geben. Wenn die Polizei hier eindringlich genug ist, stellt dies keine Hürde dar, zumal der Richter die tatsächliche Situation nicht unbedingt beurteilen kann. Du schreibst selbst: eine Hausdurchsuchung ist keine Urteilsverkündung, die Unschuldsvermutung bleibt aufrechterhalten. Folglich basiert die Entscheidung des Richters auf keinerlei Fakten, allein auf der Darstellung der Polizei.
Gefahr im Verzug ist nochmal ein anderes Thema. Was Gefahr ist und was nicht, unterliegt auch wieder einem breiten Ermessensfeld.

Zitat:
Wir leben hier weder in einem Polizeistaat, noch will den irgendwer errichten.
Entschuldige, aber diese Aussage ist absolut blauäuig. Zu behaupten, dass niemand einen einrichten will, ist naiv. Als die Nazis an die Macht kamen, wollte auch niemand etwas Böses. Und ja: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen.“ Ich bitte dich…
Ich habe nicht behauptet, dass wir in einem Polizeistaat leben, die Entwicklung geht aber eindeutig dahin.
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Alt 18.11.2010, 11:01  
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Ich muss da Manko eindeutig Recht geben, die Entwicklung in Deutschland arbeitet immer mehr darauf hin das hier ein Überwachungs und Polizeistaat entsteht. Wer glaubt das wir in einem Rechsstaat leben, der geht in dieser Sache wirklich sehr Baluäugig durchs Leben.

In Sachen Hasudurchsuchung ist es so:

Die Polizei bzw. ermittelnden Behörden, dass kann auch der Verfassungschutz sein, geben bei einem Richter einen begründeten Verdacht gegen eine Person vor und können somit eine Hausdurchsuchung anfordern. Der Richter segnet das meistens leider auch ab ohne eine eine wirklich Beweisanforderung.

Was das Vermummungsverbot angeht, dass greift in vielen Sachen wie Fussball bzw. Sportveranstaltungen, Demos und der gleichen. Und das finde ich sogar noch korrekt. Denn wer sich vermummt auf den z.B. angegebenen Veranstaltungen macht das meist nicht aus Spaß sondern weil Straftaten wie Randale etc. im hintergrund stehen. Keiner vermummt sich weil er friedlich an einer Demo oder Sportverantaltung teilnehmen will.

Den Staat und jeglichen Behörden ist es scheißegal ob das Ansehen einer Person durch eine Hausdurchsuchung Schaden annimmt und ein Klageversuch dagegen verläuft leider meist im leeren, denn der Staat und seine Behörden wie seine Rechtssprechung kann es sich gar nicht leisten, nachhaltig die Behörden etc., für den persönlichen Schaden eines Opfers zu verurteilen und zu bestrafen, weil damit der Staat sich in seiner Authorität selber in Frage stellt und somit angreifbar macht. Womit wir wieder beim Rechtsstaat sind. Den gibt es hier nunmal so oder so nicht.
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Alt 18.11.2010, 11:26  
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Ist klar. Polizei ruft bei Richter an und sagt "Wir müssen mal nachschaun ob der Max Mustermann Drogen im Schrank hat. Der schaut immer so glasig." Und Richter sagt "Ok Junx, macht mal, besser ist besser."
Nichts gegen kritisches Beobachten aller staatlichen Aktivitäten, aber dieses dauernde Miesmachen und Schlechtreden geht mir gewaltig auf die Nüsse. Ich weiß ja nicht, wie alt du bist und ob du den vergangenen Unrechtstaat auf deutschem Boden noch bewusst miterlebt hast, aber dass man als Bürger in Deutschland Angst vor Staatswillkür haben muss, die Zeiten sind vorbei.

Im konkreten Fall möchte ich jetzt wissen, was daran gegen existierende Gesetze verstoßen soll.
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Alt 18.11.2010, 13:14  
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Zitat:
Zitat von Wolla Beitrag anzeigen
aber dieses dauernde Miesmachen und Schlechtreden geht mir gewaltig auf die Nüsse.
Dito und danke.
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Alt 18.11.2010, 13:19  
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Koala befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ja Wolla - und witzig find ich auch immer, daß sich (fast) alle Staatskritiker hier über den angeblich so freiheitseinschränkenden deutschen Staat aufregen,
aber so Datenkraken wie Google in den Allerwertesten kriechen und das Abgreifen von persönlichsten Daten durch Google, Facebook, Yahoo, youtube und Konsorten im schlimmsten Fall verteidigen im besten Fall klaglos hinnehmen.
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Eine if-else-Abfrage nimmt, ordentlich geschrieben eine Menge Platz weg. Platzsparend geht es mit einem ternären Operator.
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