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Off-Topic Diskussionen Mach mal Pause vom Programmieren!

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Alt 11.06.2009, 15:48   #171 (permalink)
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Mir auch nicht. Ich finde das ungeheuerlich. In welcher Welt leben wir denn oder besser: in welcher Welt leben die denn?
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Alt 11.06.2009, 16:09   #172 (permalink)
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Man kann für jedes Thema Fragen so stellen und Antworten so aus dem Context herauslösen, dass jeder auf der Welt zu jedem beliebigen [...] Thema [...] dumm aussieht.

Um in Deutschland KiPo zu sperren muss ich nicht gesichert wissen, ob diese Inhalte in Holland verboten sind, ob der gleiche Server in Dänemark auch gesperrt wird, was der Server für Umsätze mit italienischen Kunden macht, oder ob in China ein Sack Reis platzt.
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Alt 11.06.2009, 16:43   #173 (permalink)
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Das stimmt, aber wenn du behauptest, dass die Sachen aus dem Zusammenhang gerissen wurden, solltest du dir auch das PDF downloaden und daran prüfen, ob das wirklich so ist. zum Großteil wurden auf Netzpolitik schon die gesamten und ungekürzten Antworten zitiert. Es kommen nur noch weitere nicht auf Netzpolitik erwähnte Fragen hinzu, auf die geantwortet wurde, dass es der Bundesregierung ein hohes Ziel ist, die Server abzuschalten. Auf eine Frage, warum bestimmte Server nicht von Netz genommen wurden, wurde geantwortet, dass die Bundesregierung erneut daraufhinweise, dass dies Aufgabe der Länder sei. Dann frage ich mich allerdings auch wieder, warum dann auf Bundesebene ein Präventionsgesetz geschaffen werden soll.
Die Frage nach den Beweisen für ein Millionengeschäft, auf das Frau v. d. Leyen immer pocht, wurde im Übrigens wirklich so beantwortet. Es kamen nur noch einige Relativierungen dazu, dass »vorsichtige Schätzungen« den Schluss nahe legen, es könnte eine Menge Geld damit verdient werden. Berufen wird sich dabei auf Studien aus anderen Ländern, die aber nicht weiter erläutert wurden.
Die Antwort auf die Frage, welche Sperrlisten untersucht wurden, wurde sehr knapp mit einem »Keine« beantwortet. Hinzugefügt wurde nur, dass die dänische Polizei die deutschen Einträge auf deren Liste übermittelt hat. Wie daraus Behauptungen entstehen können, andere Länder sperrten jede menge Kinderpornographie ist mir schleierhaft.
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Alt 11.06.2009, 16:50   #174 (permalink)
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CDU diskutiert Ausweitung der Zensur auf “Killerspiele” : netzpolitik.org
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Alt 11.06.2009, 18:00   #175 (permalink)
yab
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Auf heise hat es jemand schön zusammengefasst.

Katze*ist*eh*schon*aus*dem*Sack,*es*wird*generelle *Internetzensur*geben | CDU-Bundestagsabgeordneter*erwägt*Intern... | News-Foren

Zitat:
Katze ist eh schon aus dem Sack, es wird generelle Internetzensur geben

Tomtar (30 Beiträge seit 28.01.07)
Auf der Wunschliste steht schon jetzt:

- "Kinderporno" [http://www.heise.de/newsticker/meldung/136327]
- "Killerspiele" [http://www.heise.de/newsticker/meldung/140273]
- "Mordaufrufe" [http://www.heise.de/newsticker/meldung/140008]
- "Urheberrechtsverletzungen"
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/136764]
- "Glücksspiel" [http://www.heise.de/newsticker/meldung/136764]
- "Abweichendes Verhalten"
[*]BDK: Seitenfehler

Das Gefasel von wegen Beschränkung auf "Kinderporno" ist endgültig
unglaubwürdig. "Kinderpornografie" ist ein substanzloses
Schreckgespenst, das nur verwendet wird um Stimmfang zu machen und
eine generelle Zensur-Infrastruktur aufzubauen. Die dann gegen alles
gerichtet sein wird, was nicht ins Weltbild der amtierenden Regierung
passt.

Nicht zu vergessen das hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/140064

* das mit dem "abweichenden Verhalten" steht zwar eigentlich an
dieser Stelle, aber von der Meldung abweichender Verhaltensweisen bis
zur deren Sperrung ist es nicht weit.

Mich wundert ausserdem, dass noch kein CDU-Politiker
Bücherverbrennungen gefordert hat.
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Alt 11.06.2009, 18:24   #176 (permalink)
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Zitat:
Mich wundert ausserdem, dass noch kein CDU-Politiker
Bücherverbrennungen gefordert hat.
Das nennt sich heute Indizierung.
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Alt 11.06.2009, 23:09   #177 (permalink)
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Zitat:
Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?

Antwort: Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. [...]

Frage: Wie viele Server [...] stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?

Antwort: [...] [Die Bundesregierung] hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.[...]
Wenn die Zahl der Länder nicht bekannt ist, dann ist die Frage nach der Anzahl Server in diesen Länden schwachsinnig.

Das ganze Problem ist doch in kurzen Sätzen geschildert:

a) Es gibt illegale / verbrecherische Inhalte im Netz. Allein der Konsum dieser Inhalte wird schon bestraft

b) Es gibt technische Möglichkeiten, oder man kann technische Möglichkeiten schaffen, den Konsum dieser Inhalte zu unterbinden

c) Das Sperren dieser Inhalte geschieht auf Basis einer Liste mit Webadressen, die nur der Exekutive vorliegt, und die niemand kontrolliert. Das Sperren von Informationswegen ohne Kontrolle durch die Judikative ist Zensur. Gegen diese Zensur richtet sich die Initiative.

d) Sobald die Liste von einem Gericht kontrolliert und der Vorgang für rechtens erklärt worden ist, ist das Sperren jener Server keine Zensur mehr und rechtstaatlich in Ordnung
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Alt 11.06.2009, 23:18   #178 (permalink)
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Zitat:
Wenn die Zahl der Länder nicht bekannt ist, dann ist die Frage nach der Anzahl Server in diesen Länden schwachsinnig.
Schon wieder falsch. Solche Anfragen werden in Form von vorformulierten gestellt. Es wird nicht im klass. Interviewstil hin- und herargumentiert.

Zu d) Trotzdem stellt sich immer noch die Frage der Verhältnismässigkeit. Und, um es mit der BITKOM zu sagen:

Zitat:
BITKOM legt großen Wert auf eine klare Festlegung der Zielsetzung der beab-
sichtigten gesetzlichen Regelung. Wie bereits vielfach betont, können techni-
sche Maßnahmen allenfalls einen flankierenden, in seiner Wirksamkeit be-
schränkten Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von kinderpornographi-
schen Inhalten im Internet leisten. Sie sind insbesondere nicht ausreichend, um
wirksam gegen die Herstellung und die Verbreitung von Kinderpornographie
vorzugehen. Hierfür bedarf es vielmehr verstärkter Anstrengungen zur Täterer-
mittlung und Entfernung der eigentlichen Inhalte. Beides ist bereits heute in der
großen Mehrzahl der hiervon betroffenen Länder möglich.

Wir begrüßen es daher, dass der nunmehr vorgelegte Entwurf bewusst von der
Terminologie der „Sperrung“ weggeht und in Begründung und Gesetzestext von
einer „Erschwerung des Abrufs“ spricht. Dies trägt sachgerecht dem Umstand
Rechnung, dass sämtliche denkbaren technischen Verfahren mit gewissem
technischem Know-How umgehbar sind und durch solche Maßnahmen keine
Entfernung der eigentlichen Inhalte aus dem Netz erfolgt.

BITKOM weist daneben nochmals darauf hin, dass eine relevante Beeinträchti-
gung des weltweiten kommerziellen Angebots für kinderpornographische Inhalte
durch Zugangshürden nicht zu erwarten ist. Die geplanten technischen Maß-
nahmen können daher allenfalls dazu dienen, den zufälligen Kontakt mit ent-
sprechenden Inhalten zu beschränken. Soweit der Kabinettsbeschluss vom 25.
März 2009 im Gegensatz zum jetzt vorgelegten Entwurf noch das Ziel verfolgte,
den „kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie im Internet empfind-
lich zu stören“ stehen wir diesem Ziel skeptisch gegenüber. BITKOM sieht
stattdessen nach wie vor Bedarf für weitere politische Initiativen zur gezielten
Verbesserung der weltweiten Täterverfolgung. Hierzu zählen insbesondere eine
verbesserte technische und personelle Ausstattung der deutschen Ermittlungs-
behörden sowie eine Verbesserung der internationalen Kooperation.
Zitat:
Nach Auffassung der federführenden Ministerien handelt es sich bei den avisier-
ten Maßnahmen um flankierende Maßnahmen für einen spezifisch abgrenzba-
ren Bereich. Die Täterverfolgung und echte Beseitigung der Angebote stehen
ausweislich der entsprechenden Pressemitteilungen auch nach Auffassung der
zuständigen Ressorts im Vordergrund.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die in öffentlich
gewordenen früheren Entwurfsversionen des Gesetzes vorgesehene Beschrän-
kung auf Inhalte aus Nicht-EU-Staaten entfallen ist. Nach dem aktuellen Entwurf
dürfte die Sperrliste des BKA sogar Inhalte aufführen, die auf deutschen Servern
vorgehalten werden. Dies widerspricht zum einen dem bereits in der Arbeits-
gruppe zur Thematik erzielten gemeinsamen Verständnis, dass derlei Inhalte
nicht Gegenstand der Sperrliste sein dürfen.
Vor allem aber wird hierdurch der extrem kontraproduktive Eindruck vermittelt,
dass künftig selbst dort, wo ein Zugriff auf die eigentlichen Inhalte und mithin
eine echte Löschung derselben möglich wäre, stattdessen das Instrument der
Zugangserschwerung eingreifen soll. Dies untergräbt die Akzeptanz des gesam-
ten Vorhabens.

Da im Rahmen der Europäischen Union überdies Rechtshilfeabkommen sowie
mit Interpol eine länderübergreifende agierende Polizeiinstitution existieren muss
auch in diesem Rahmen stets die Löschung der Inhalte Vorrang haben. Die in
der Vorversion enthaltene sachgerechte Beschränkung auf Inhalte aus Drittlän-
dern außerhalb des Anwendungsbereiches der Richtlinie 2000/31/EG über
bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft ist daher
wieder in den Gesetzestext aufzunehmen
__________________
--
„Eins ist Fakt: Gescannt wird nackt!“

Privatsphäre 2.0 - Nacktscanner mit Eyetracking.
Unser Flugzeug darf kein geschlechtsfreier Raum sein.
--

Geändert von nikosch (11.06.2009 um 23:32 Uhr).
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Alt 14.06.2009, 10:04   #179 (permalink)
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brian johnson wird schon bald berühmt werden
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ist die SPD nüchtern geworden, oder warum fällt sie noch nicht um?

SPD-Spitze gegen Gesetz für Internet-Sperren - sueddeutsche.de
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PHP4?!?>>>Aktuelle PHP Version: 5.2.11 || 5.3.0
Suse 11.2 *vorfreude*
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Alt 15.06.2009, 11:53   #180 (permalink)
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@Wolla
Zitat:
a) Es gibt illegale / verbrecherische Inhalte im Netz. Allein der Konsum dieser Inhalte wird schon bestraft
Stelle dir mal bitte folgendes Szenario vor:

Das Konsumieren von Pornos ist verboten worden (weil zu wenig Kinder geboren werden ), dh. es dürfen keine nakten Frauen mehr betrachtet werden, mit denen du nicht in einer Beziehung bist.
Nun bist du am Strand, wo zufällig eine Frau nakt herumläuft und dir einen Blick auf ihren Körper gewährt. Plötzlich steht die Polizei hinter dir und nimmt dich fest, weil du die Frau angeschaut hast.

Ende

Der Konsum an sich schadet doch keinem, wieso soll er dann bestraft werden? Ist das nicht ein riesiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht?

Gruß
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Geändert von leonv (15.06.2009 um 11:57 Uhr).
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