Also dich selbstständig machen könntest du schon. Gerade wegen der Situation deines Vaters wäre das sogar angebracht. Das einzige Problem das du mit 16 Jahren hast ist die benötigte Genehmigung vom Vormundschaftsgericht. Sollte aber machbar sein.
Zur Unzuverlässigkeit: Ob mit oder ohne Rechnung spielt in dem Fall keine Rolle. Die Beträge um die es bei dir wahrscheinlich geht, sind so gering, da lohnt das Einklagen nicht und da macht das keinen Unterschied, ob du eine Rechnung ausstellst ode nicht.
Vermittlungen über andere Firmen würde ich dir nicht empfehlen. Da wäre zu wenig Gewinn für dich drin.
Wenn du dich allerdings selbst selbstständig machst, kannst du auch normale Rechnung ausstellen. Es stellt sich sogar für dich die Frage, ob du von der s.g. Kleinunternehmerregelung gebrauch machst. Bei dieser Regelung brauchst du keine 19% USt. an das Finanzamt zahlen, du darfst dir allerdings auch keine Rückerstattung bei Einkäufen machen und gewerbliche Kunden, können deine Rechnungen nicht absetzen. Vorteil wäre aber außerdem noch für dich, dass du nicht ganz soviel Papierkram ausfüllen musst.
Ein eigenes Gewerbe etc. kostet bis auf evtl. Verwaltungskosten im Bürgerbüro (~ 20€) nichts.
mfg
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