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Alt 11.06.2009, 23:18  
nikosch
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Zitat:
Wenn die Zahl der Länder nicht bekannt ist, dann ist die Frage nach der Anzahl Server in diesen Länden schwachsinnig.
Schon wieder falsch. Solche Anfragen werden in Form von vorformulierten gestellt. Es wird nicht im klass. Interviewstil hin- und herargumentiert.

Zu d) Trotzdem stellt sich immer noch die Frage der Verhältnismässigkeit. Und, um es mit der BITKOM zu sagen:

Zitat:
BITKOM legt großen Wert auf eine klare Festlegung der Zielsetzung der beab-
sichtigten gesetzlichen Regelung. Wie bereits vielfach betont, können techni-
sche Maßnahmen allenfalls einen flankierenden, in seiner Wirksamkeit be-
schränkten Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von kinderpornographi-
schen Inhalten im Internet leisten. Sie sind insbesondere nicht ausreichend, um
wirksam gegen die Herstellung und die Verbreitung von Kinderpornographie
vorzugehen. Hierfür bedarf es vielmehr verstärkter Anstrengungen zur Täterer-
mittlung und Entfernung der eigentlichen Inhalte. Beides ist bereits heute in der
großen Mehrzahl der hiervon betroffenen Länder möglich.

Wir begrüßen es daher, dass der nunmehr vorgelegte Entwurf bewusst von der
Terminologie der „Sperrung“ weggeht und in Begründung und Gesetzestext von
einer „Erschwerung des Abrufs“ spricht. Dies trägt sachgerecht dem Umstand
Rechnung, dass sämtliche denkbaren technischen Verfahren mit gewissem
technischem Know-How umgehbar sind und durch solche Maßnahmen keine
Entfernung der eigentlichen Inhalte aus dem Netz erfolgt.

BITKOM weist daneben nochmals darauf hin, dass eine relevante Beeinträchti-
gung des weltweiten kommerziellen Angebots für kinderpornographische Inhalte
durch Zugangshürden nicht zu erwarten ist. Die geplanten technischen Maß-
nahmen können daher allenfalls dazu dienen, den zufälligen Kontakt mit ent-
sprechenden Inhalten zu beschränken. Soweit der Kabinettsbeschluss vom 25.
März 2009 im Gegensatz zum jetzt vorgelegten Entwurf noch das Ziel verfolgte,
den „kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie im Internet empfind-
lich zu stören“ stehen wir diesem Ziel skeptisch gegenüber. BITKOM sieht
stattdessen nach wie vor Bedarf für weitere politische Initiativen zur gezielten
Verbesserung der weltweiten Täterverfolgung. Hierzu zählen insbesondere eine
verbesserte technische und personelle Ausstattung der deutschen Ermittlungs-
behörden sowie eine Verbesserung der internationalen Kooperation.
Zitat:
Nach Auffassung der federführenden Ministerien handelt es sich bei den avisier-
ten Maßnahmen um flankierende Maßnahmen für einen spezifisch abgrenzba-
ren Bereich. Die Täterverfolgung und echte Beseitigung der Angebote stehen
ausweislich der entsprechenden Pressemitteilungen auch nach Auffassung der
zuständigen Ressorts im Vordergrund.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die in öffentlich
gewordenen früheren Entwurfsversionen des Gesetzes vorgesehene Beschrän-
kung auf Inhalte aus Nicht-EU-Staaten entfallen ist. Nach dem aktuellen Entwurf
dürfte die Sperrliste des BKA sogar Inhalte aufführen, die auf deutschen Servern
vorgehalten werden. Dies widerspricht zum einen dem bereits in der Arbeits-
gruppe zur Thematik erzielten gemeinsamen Verständnis, dass derlei Inhalte
nicht Gegenstand der Sperrliste sein dürfen.
Vor allem aber wird hierdurch der extrem kontraproduktive Eindruck vermittelt,
dass künftig selbst dort, wo ein Zugriff auf die eigentlichen Inhalte und mithin
eine echte Löschung derselben möglich wäre, stattdessen das Instrument der
Zugangserschwerung eingreifen soll. Dies untergräbt die Akzeptanz des gesam-
ten Vorhabens.

Da im Rahmen der Europäischen Union überdies Rechtshilfeabkommen sowie
mit Interpol eine länderübergreifende agierende Polizeiinstitution existieren muss
auch in diesem Rahmen stets die Löschung der Inhalte Vorrang haben. Die in
der Vorversion enthaltene sachgerechte Beschränkung auf Inhalte aus Drittlän-
dern außerhalb des Anwendungsbereiches der Richtlinie 2000/31/EG über
bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft ist daher
wieder in den Gesetzestext aufzunehmen
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One pixel is still too big. Please make it smaller. ASAP.

Initiative Mittelstand.
Die wichtigste Gestaltungsregel im Screendesign ist Pi mal Daumen des Arbeitgebers.
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Geändert von nikosch (11.06.2009 um 23:32 Uhr).
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