Thema: Netzfilter
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Alt 11.06.2009, 23:09  
Wolla
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Zitat:
Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?

Antwort: Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. [...]

Frage: Wie viele Server [...] stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?

Antwort: [...] [Die Bundesregierung] hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.[...]
Wenn die Zahl der Länder nicht bekannt ist, dann ist die Frage nach der Anzahl Server in diesen Länden schwachsinnig.

Das ganze Problem ist doch in kurzen Sätzen geschildert:

a) Es gibt illegale / verbrecherische Inhalte im Netz. Allein der Konsum dieser Inhalte wird schon bestraft

b) Es gibt technische Möglichkeiten, oder man kann technische Möglichkeiten schaffen, den Konsum dieser Inhalte zu unterbinden

c) Das Sperren dieser Inhalte geschieht auf Basis einer Liste mit Webadressen, die nur der Exekutive vorliegt, und die niemand kontrolliert. Das Sperren von Informationswegen ohne Kontrolle durch die Judikative ist Zensur. Gegen diese Zensur richtet sich die Initiative.

d) Sobald die Liste von einem Gericht kontrolliert und der Vorgang für rechtens erklärt worden ist, ist das Sperren jener Server keine Zensur mehr und rechtstaatlich in Ordnung
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