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Radikale Parteien zielen immer auf die Urängste der Menschen und malen diffuse Bedrohungsszenarien in die Luft. Insofern macht mich diese ganze Diskussion auch sehr wach, allerdings auf eine vollkommen andere Weise.
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Das sind aber Themen, derer sich ein Rechtsstaat aktiv annehmen muss. Weshalb geht die Diskussion um ein NPD-Verbot denn schon so lange? Weil eine freiheitlich-demokratische Grundordnung eben auch das Parteinrecht für solche Gruppen garantiert. Klar, „gefällt uns nicht, machen wa weg“, wäre da ein Weg. Aber so einfach ist das nicht, wenn man selbstauferlegte Regeln anwendet. Das fordert Auseinandersetzung mit der Materie. (Alternativ schleust man V-Leute ein, die selbst nicht mehr rechtskonform arbeiten und lässt die ganze Aktion zur Farce werden, weil man sich selbst auf den Schwanz getreten ist)
Solange man ein klares und funktionales Rechtsprinzip hat, kann man Sachen daran abmessen und im Zweifelsfall richterliche Einzelfallentscheidungen bemühen.
Wenn man an jeden Paragraphen des GG eine Beule Ausnahmen anbastelt, hat man irgendwann ein löchriges Netz voller Auslegungsfragen, das dann allen subpolitischen Strömen Gesetzeslücken auftut.