Zum Thema Datenschutz könnte ich euch noch lustige Unterhaltungen mit Google wiedergeben, die mir sinngem. erklärten, dass man meine personenbezogenen Daten und Bankverbindungen für deren Verbesserung und Optimierung seitens ihrer Produkte benötigen würde und eine Löschung einfach verweigert wird.
Wer sich das Datenschutzgesetz mal durchliest, wird eh lachen, da es hier einen Passus gibt, der von folgendem sinngem. spricht: "Solange die Firma begründen kann, dass die Daten weiterhin erforderlich sind, müssen diese nicht gelöscht werden."
Wenn Du den Teil darin suchst, in dem Deine Rechte als "Betroffener" aufgeführt werden, so steht dort nur, dass Du eine Aufforderung schicken kannst, dass Dir Dein Datensatz gezeigt wird, sofern (!) der Aufwand in einem verhältnismäßigen Rahmen ist und nicht zu oft erfolgt.
Ja, Rechtsprechung ist nicht gleich Rechtsprechung.
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